Announcement
Wahlvorschlag für Kirchenwahl am 30.11.25
Liebe Gemeindeglieder,
für die Kirchenwahl am 30. November 2025 hat der Gemeindewahlausschuss im Verfahren nach § 66 LWG folgende wählbaren Gemeindeglieder in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen:

Katrin Fink
Conny Hoffmann
Jochen Meiers
Christiane Raatz
Dr. Christina Reuss
Ole Wangerin

Innerhalb einer Frist von fünf Tagen kann jedes im Wahlverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Ältestenkreis gegen die Aufnahme einer Kandidatin oder eines Kandidaten in die Wahlvorschlagsliste Bedenken vorbringen. Diese können sich darauf beziehen, dass die Wählbarkeit nicht besteht oder eine Aufnahme in den Wahlvorschlag versehentlich unterblieben ist. Der die Bedenken tragende Sachverhalt ist vorzubringen und zu belegen. Der Ältestenkreis entscheidet über die Aufnahme einer Person in den Wahlvorschlag. Bei rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Voraussetzungen legt er die Angelegenheit dem Evangelischen Oberkirchenrat zur Entscheidung vor.

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

An diejenigen, die sich aufstellen lassen schon jetzt ein herzliches Dankeschön für die Bereitschaft!
Informationen:
28.9.25 14:25
bis
28.9.25 14:25